06.08.2024

BAföG: Flexibilitätssemester

Mit dem 29. BAföGÄndG wurde ein sogenanntes Flexibilitätssemester gemäß § 15 Abs. 4 BAföG eingeführt, das Studierenden einmalig die Möglichkeit gibt, ohne Angabe von Gründen über die Förderungshöchstdauer hinaus für ein Semester weiter BAföG zu erhalten.

Weitere Informationen und einen Antragsvordruck finden Sie unter BAföG Aktuelles: Flexibiltätssemester