06.08.2024

Studienstarthilfe noch bis zum 30.11.2024 beantragen

Die Studienstarthilfe kann von erstmalig Studierenden in diesem Wintersemester nur noch bis zum 30.11.2024 gestellt werden. Eine spätere Antragstellung ist nicht möglich und ein möglicher Anspruch verfällt.

Die Studienstarthilfe richtet sich an Studienanfängerinnen und Studienanfänger mit Sozialleistungsbezug, die bei Beginn des Ausbildungsabschnitts das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und sich erstmalig an einer Hochschule in Deutschland, in einem Mitgliedstaat der EU oder in der Schweiz immatrikuliert haben.

Die Studienstarthilfe kann ab September 2024 ausschließlich elektronisch über BAföG Digital beantragt werden. Weitere Infos auf BMBF - Studienstarthilfe