Neuigkeiten

Mit dem 29. BAföGÄndG wurde ein sogenanntes Flexibilitätssemester gemäß § 15 Abs. 4 BAföG eingeführt, das Studierenden einmalig die Möglichkeit gibt, ohne Angabe von Gründen über die Förderungshöchstdauer hinaus für ein Semester weiter BAföG zu erhalten.

Weitere Informationen und einen Antragsvordruck finden Sie unter BAföG Aktuelles: Flexibiltätssemester

Die Studienstarthilfe richtet sich an Studienanfängerinnen und Studienanfänger mit Sozialleistungsbezug, die bei Beginn des Ausbildungsabschnitts das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und sich erstmalig an einer Hochschule in Deutschland, in einem Mitgliedstaat der EU oder in der Schweiz immatrikuliert haben.

Abbildung Zeitungsrolle

Bei den Freitischen handelt es sich um Gutscheine für die Mensen und Cafeterien des Studierendenwerks Bremen. Sie dürfen nur an Studierende gewährt werden, die an einer der vier nachfolgend genannten Hochschulen immatrikuliert sind: