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Informationen zum Rundfunkbeitrag
Studierende die in die erste eigene Wohnung, eine Wohngemeinschaft oder eine Studierendenwohnanlage ziehen, müssen unter Umständen das erste Mal den Rundfunkbeitrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio zahlen. Neben Wohnungen ist auch für Zimmer in Studierendenwohnanlagen grundsätzlich der monatliche Rundfunkbeitrag zu bezahlen. WGs können sich diesen Beitrag jedoch teilen. Hier muss jeweils nur ein volljähriger Bewohner oder eine volljährige Bewohnerin beim Beitragsservice angemeldet sein. Wer das ist, entscheidet die Wohngemeinschaft selbst. Um unnötige Doppelanmeldungen oder eventuelle Nachzahlungen zu vermeiden, ist es wichtig, sich zeitnah um die Ummeldung des eigenen Wohnsitzes und die entsprechende Mitteilung an den Beitragsservice zu kümmern. Empfänger/-innen von BAföG können beim Beitragsservice die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen.