![BAföG Anträge](https://www.stw-bremen.de/sites/default/files/styles/sidebar/public/images/business_hours/img_8075_klein.png?itok=tGQKgfnJ×tamp=1589186305)
Unverzinsliches Darlehen
In folgenden Fällen ist bei dem Besuch von Höheren Fachschulen und Akademien Förderung nur als unverzinsliches Darlehen möglich:
- Teilweise bei einer anderen Ausbildung nach § 7 Absatz 3 BAföG nach einem zweiten Fachrichtungswechsel / zweiten Abbruch der Ausbildung aus wichtigem Grund.
Auch in den Fällen des unverzinslichen Darlehens ist ein schriftlicher Förderungsantrag beim BAföG-Amt zu stellen. Dieses trifft – wie bisher – die Entscheidung über den Antrag und teilt mit Bescheid die Höhe des Darlehensbetrages mit.