Hilfe zum Studienabschluss
Seit dem 01.04.2001 gibt es eine dauerhafte Hilfe zum Studienabschluss, unabhängig von den Gründen, die zu einer Überschreitung der Förderungshöchstdauer geführt haben. Für die Dauer der Prüfungsphase (maximal 12 Monate) wird Hilfe zum Studienabschluss denjenigen gewährt, die innerhalb von vier Semestern nach Ende der Förderungshöchstdauer oder einer verlängerten Förderungszeit ihr Studium abschließen können.
Neben dem formularmäßigen Weiterförderungsantrag ist für die Hilfe zum Studienabschluss eine Bescheinigung der Prüfungsstelle beizufügen. Der Vordruck ist ausschließlich im Amt für Ausbildungsförderung erhältlich.
Weitere Informationen zu diesem Thema entnehmen Sie bitte auch dem diesbezüglichen BAföG-Informationsmaterial im Bereich Informationsflyer!