Förderungshöchstdauer

Förderungshöchstdauer / Regelstudienzeit

Ausbildungsförderung wird für die Dauer der Ausbildung (einschließlich der unterrichts- und vorlesungsfreien Zeit) geleistet, grundsätzlich jedoch nicht über die Förderungshöchstdauer hinaus.

Außer nach Ablauf der Förderungshöchstdauer erlischt der Anspruch bei Abbruch oder Abschluss der Ausbildung. Die Ausbildung endet mit dem Bestehen der Abschlussprüfung. Für den Abschluss einer Hochschulausbildung ist stets der Zeitpunkt des letzten Prüfungsteils maßgebend.

Die Förderungshöchstdauer der Studiengänge ist in Anlehnung an die Regelstudienzeiten festgesetzt. Sie beträgt bei Bachelor-Studiengängen 6-7 Semester und dem anschließenden Master-Teil 2-4 Semester (zusammen höchstens 10 Semester).