BAföG für Schüler:innen (Inland)
Auch Schüler:innen können unter bestimmten Voraussetzungen BAföG bekommen. Das Gute daran: die Förderung wird als Vollzuschuss gewährt, d. h. du musst die Förderung nicht zurückzahlen. Der Höchstsatz (ohne Zuschuss für Kranken- und Pflegeversicherung) liegt abhängig vom Wohnsitz und der Schulart zwischen 276 € und 775 € pro Monat.
Wie hoch dein individueller Anspruch genau ist, hängt von vielen Faktoren ab. Kaum ein Fall gleicht dem anderen. Stell am besten einen Antrag und vergleich dich nicht mit anderen. Auch BAföG-Onlinerechner können die Komplexität von Lebenssituationen in vielen Fällen nicht richtig bewerten.
BAföG: Schnellcheck
Du könntest einen Anspruch auf BAföG haben, wenn du
- eine Schule ab Klasse 10, eine Fach- und Fachoberschulklasse besuchst (deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt und du nicht mehr bei den Eltern wohnst und die weiteren Voraussetzungen des § 2 (1a) BAföG vorliegen (siehe FAQ)
- eine Berufsfachschul- und Fachschulklasse besuchst (deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt)
- eine Fach- und Fachoberschulklasse besuchst (deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt)
- eine Abendhauptschule, eine Berufsaufbauschule, eine Abendrealschule ein Abendgymnasium oder ein Kolleg besuchst
Eine Übersicht über die in Bremen und Bremerhaven geförderten schulischen Einrichtungen findest du hier: Ausbildungsstättenverzeichnis. - die deutsche Staatsangehörigkeit (oder eine EU- oder sonstige Staatsangehörigkeit mit entsprechendem Aufenthaltstitel) besitzt
- nicht älter als 45 Jahre bist
Das trifft alles auf dich zu? Super, dann stell hier deinen BAföG-Antrag und erfahre, wieviel Euro dir genau als Förderung zusteht: www.bafoeg-digital.de. Dein Ergebnis sagt, du hättest keinen Anspruch? Dann wende dich direkt an unsere BAföG-Berater:innen.
Checkliste BAföG Antrag
Bitte nutze für den Antrag BAföG Digital! Das erleichtert dir und uns die Bearbeitung deines Antrages.
- Formblatt 1
Die hier benötigten Daten kennst du. Deine Bankverbindungsdaten und deine Steuer-ID (steht auf dem Kindergeldbescheid) findest du sicherlich schnell. Manche Fragen treffen nicht auf dich zu. Dann einfach einen Strich eintragen. - Mietnachweis – Nur beim ersten Antrag bzw. nach jedem Umzug in neue Wohnung
Wenn du nicht zu Hause wohnst (oder in einer Wohnung, die deinen Eltern gehört), reichst du eine Kopie deines Mietvertrags / Untermietvertrags ein (nur die wichtigsten Seiten und ohne Hausordnung). - Krankenversicherungsnachweis – Selbst versicherte nur einmal, privat versicherte bei jedem neuen Antrag einreichen
Bist du eigenständig krankenversichert (also nicht über die Familie) oder privatversichert, dann fordere von deiner Krankenkasse einen Nachweis "für das BAföG-Amt" an und schicke ihn an uns. - Vermögensnachweise
Umfasst alle Werte, die du auf Konten, Sparbüchern, Wertpapieren etc. besitzt (auch negative Werte, falls du im Minus bist), sowie den aktuellen Wert deines Fahrzeugs / Motorrads (falls du im KFZ-Brief als Eigentümer:in stehst). - Bescheinigung nach § 9 (Formblatt 2)
Hiermit lässt du dir von deiner Ausbildungsstätte bescheinigen, dass du dort Schüler*in bist. - Gegebenenfalls Antrag auf Kinderbetreuungszuschlag
Dies kommt nur in Frage, wenn du eigene Kinder unter 14 Jahren betreust, die mit dir in einem Haushalt leben. - Gegebenenfalls Einkommenserklärung des Ehepartners / eingetragenen Lebenspartners
Solltest du verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, dann benötigen wir die Einkommenserklärung von deinem/r Partner:in (Formblatt 3) mit entsprechenden Einkommensnachweisen. - Einkommenserklärung der Mutter und des Vaters
Wenn du elternabhängig gefördert wirst, also nicht ein Abendgymnasium, ein Kolleg eine Berufsoberschule besuchst, bzw. wenn du bei Beginn der Ausbildung noch unter 30 Jahre alt bist, brauchen wir auch von deinen Eltern die Einkommenserklärungen (Formblatt 3) und die entsprechenden Einkommensnachweise.