Wie hoch dein individueller Anspruch genau ist, hängt von vielen Faktoren ab. Kaum ein Fall gleicht dem anderen. Stell am besten einen Antrag und vergleich dich nicht mit anderen. Auch BAföG-Onlinerechner können die Komplexität von Lebenssituationen in vielen Fällen nicht richtig bewerten. Wenn du einen BAföG-Onlinerechner nutzen möchtest, nimm den offiziellen vom Bundesministerium für Bildung und Forschung.
BAföG: Schnellcheck
Höchstwahrscheinlich hast du einen rechtlichen Anspruch auf BAföG, wenn du:
- an einer (Fach-) Hochschule eingeschrieben bist
- ein Vollzeit-Studium betreibst
- es sich um dein erstes Studium handelt (Ausnahmen: Fachwechsel oder Master-Studium)
- die deutsche Staatsangehörigkeit (oder eine EU- oder sonstige Staatsangehörigkeit) besitzt
Das trifft alles auf dich zu? Super, dann stell hier deinen BAföG-Antrag und erfahre, wieviel Euro dir genau als Förderung zusteht.
Dein Ergebnis sagt, du hättest keinen Anspruch? Dann wende dich direkt an unsere BAföG-Berater:innen [Kontaktliste verlinken]. Wenn dein errechneter BAföG-Betrag bei mindestens 10 Euro pro Monat liegt, erhältst du von uns eine Bescheinigung, die dich von der GEZ-Gebühr befreit. Das ist eine Ersparnis von 210 Euro im Jahr, also z.B. 630 Euro im Bachelor-Studium.
Checkliste BAföG-Antrag
Alle Unterlagen bitte digital, ohne ohne Sonder- oder Leerzeichen im Dateinamen und nur im PDF-Format einreichen.
Jedes Formblatt in eine Datei. Nachweise zu einem Formblatt ebenfalls als eine Datei einreichen
Von dir brauchen wir:
- Formblatt 1 – Nur beim allerersten Antrag!
Die hier benötigten Daten kennst du. Deine Bankverbindungsdaten und deine Steuer-ID (steht auf dem Kindergeldbescheid) findest du sicherlich schnell. Manche Fragen treffen nicht auf dich zu. Dann einfach einen Strich eintragen. - Formblatt 9 – Kurzfassung für alle weiteren Anträge
Nur eine Seite ohne Nachweise ausfüllen. - Studienbescheinigung – Für das zu fördernde Semester
Von deiner Hochschule hast du eine Immatrikulationsbescheinigung "nach §9 BAföG" erhalten, auf der u. a. die Regelstudienzeit erkennbar ist. Diese brauchen wir. - Vermögensnachweise
Umfasst alle Werte, die du auf Konten, Sparbüchern, Wertpapieren etc. besitzt (auch negative Werte, falls du im Minus bist), sowie den aktuellen Wert deines Fahrzeugs / Motorrads (falls du im KFZ-Brief als Eigentümer:in stehst).Wenn deine Vermögenssumme unter 10.000 € bleibt, kannst du das Formblatt "Vereinfachte Vermögensfeststellung" benutzen und brauchst keine Nachweise einzureichen! - Mietnachweis – Nur beim ersten Antrag bzw. nach jedem Umzug in neue Wohnung
Wenn du nicht zu Hause wohnst (oder in einer Wohnung, die deinen Eltern gehört), reichst du eine Kopie deines Mietvertrags / Untermietvertrags ein (nur die wichtigsten Seiten und ohne Hausordnung!) oder die Bescheinigung deiner Ummeldung. - Krankenversicherungsnachweis – Selbst versicherte nur einmal, privat versicherte bei jedem neuen Antrag einreichen
Bist du eigenständig krankenversichert (also nicht über die Familie) oder privatversichert, dann fordere von deiner Krankenkasse einen Nachweis "für das BAFöG-Amt" an und schicke ihn an uns. - Formblatt 5 – Leistungsnachweis – Nur einmal am Ende des 4. Fachsemesters einreichen!
Der Leistungsnachweis ist für viele Studiengänge das Transcript of Records (erkundige dich früh genug beim Prüfungsamt, wie viele Punkte du für deinen Studiengang nach dem 4. Fachsemester haben musst), für manche Studiengänge wird das Formblatt 5 benötigt. Doch egal welches – es muss vom Prüfungsamt erstellt und gestempelt sein! Wenn du die Punktzahl nicht erreichst, vereinbare einen Termin.
Zuständigkeit
Als Amt für Ausbildungsförderung sind wir zuständig für Studierende der folgenden Hochschulen:
- Universität Bremen
- Constructor University Bremen
- Hochschule Bremen
- Hochschule für Künste Bremen
- Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen
- Private Fernfachhochschule der Gesundheitswirtschaft Apollon GmbH
- Hochschule Bremerhaven
Hier findest du die Kontaktdaten deiner, nach dem Anfangsbuchstaben deines Nachnamens sortierten, Sachbearbeitung für Schüler-BAföG und Studierenden-BAföG.