Beim Studienstart fallen viele Kosten an: beim Kauf eines Laptops oder Tablets, von Lernmaterialen, oder bei der Zahlung der Mietkaution. Um Studienanfänger*innen aus Elternhäusern mit geringem Einkommen den Studienstart zu erleichtern, zahlt der Bund seit dem Wintersemester 2024/25 eine Studienstarthilfe.
Die Studienstarthilfe kann unabhängig von einem späteren BAföG-Bezug beantragt werden und wird nicht auf das BAföG angerechnet.
Der Antrag wird über BAföGdigital gestellt. Ein Antrag auf Studienstarthilfe kann nur bis zum Ende des Monats, der auf den Monat des Ausbildungsbeginns folgt, gestellt werden. Beispiel: Beginnt an der Hochschule das Wintersemester am 1. Oktober, dann kannst du den Antrag bis zum 30. November stellen.
Bei inhaltlichen Fragen oder technischen Problemen kannst du dich an die BAföG Service Hotline von BAföGdigital wenden. Diese erreichst du montags bis donnerstags von 8 - 18 Uhr und freitags von 8 - 16:30 unter der 0800 223 63 41.