Freitische für bedürftige Studierende zur Nutzung in den Mensen und Cafeterien

Bei den Freitischen handelt es sich um Gutscheine für die Mensen und Cafeterien des Studierendenwerks Bremen. Sie dürfen nur an Studierende gewährt werden, die an einer der vier nachfolgend genannten Hochschulen immatrikuliert sind.

Es wird eine Geldzuwendung in Höhe von 100,- € gewährt. Dieser Betrag wird auf die Mensacard aufgeladen. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Damit möglichst viele bedürftige Studierende in den Genuss kommen, wird der Freitisch nur einmal pro Semester und im Rahmen der verfügbaren Mittel vergeben. Freitische sind freiwillige Leistungen des Studierendenwerks Bremen, es besteht daher kein Rechtsanspruch. Freitische werden nur an Studierende gewährt, die unverschuldet in eine erhebliche finanzielle Notlage geraten sind und dadurch an der ordnungsgemäßen Durchführung ihres Studiums gehindert sind. Über die Vergabe entscheidet ein Ausschuss, der sich aus Vertreter:innen des Studierendenwerks zusammensetzt.

Vergabeverfahren:

Wichtiger Hinweis: Bitte den beigefügten Antrag vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllen und die für die Bearbeitung notwendigen Belege und Unterlagen beifügen. Fehlende Unterlagen führen dazu, dass der Antrag nicht zur Entscheidung an den Ausschuss weitergeleitet wird. Die Entscheidung wird der antragstellenden Person schriftlich mitgeteilt.

Freitischantrag (758,49 KB)