Informationen zur Mensacard

Nutzungsmöglichkeit
In den Mensen und Cafeterien sowie an den Snack- und Getränkeautomaten der Hochschule Bremen und Hochschule Bremerhaven. In unseren Wohnanlagen können zudem die Waschmaschine und Trockner damit genutzt werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die bargeldlose Zahlung

Die nachfolgend genannten Bedingungen gelten für die bargeldlose Zahlung mit der elektronischen Zahlungsfunktion der Mensacard (Karte) des Studierendenwerks Bremen in den Mensen und Cafeterien des Studierendenwerks Bremen.

1. Kartenaufwertung
Die Aufwertung der elektronischen Zahlungsfunktion kann mit Bargeld in Noten zu 5 €, 10 €, 20 € oder 50 € oder durch Erteilung einer Einzugsermächtigung im Rahmen des elektronischen Lastschriftverfahrens (ELV) an den hierfür vorgesehenen Aufwertern erfolgen. Die Karten können bis zu einem maximalen Guthaben von 100 € aufgewertet werden. Bei der Aufwertung durch Einzugsermächtigung erteilt die Kartenbesitzerin / der Kartenbesitzer dem Studierendenwerk Bremen die Ermächtigung für die jeweilige Karte, den Aufwertungsbetrag von dem durch die IBAN bezeichneten Konto durch Lastschrift einzuziehen. Die Nichteinlösung von Lastschriftaufträgen führt zur Sperrung der Karte. Jegliche hierdurch entstehenden Kosten trägt der/die Kontoinhaber:in.

2. Kartengültigkeit
Jede Karte trägt ein Gültigkeitsdatum. Ist die Kartengültigkeit abgelaufen, wird die Karte bis zum Nachweis der Berechtigung gesperrt. Kartenbesitzer:innen, deren Karte nicht mehr gültig ist, wenden sich an den Service-Point der Mensa/Cafeteria, um die Gültigkeit der Karte verlängern zu lassen.

3. Pflichten und Obliegenheiten der Kartenbesitzerin/des Kartenbesitzers
Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis und dessen Beendigung auf eine Auszahlung eines auf der Karte befindlichen Restbetrags sind innerhalb von 12 Monaten nach der Deaktivierung der Karte geltend zu machen, anderenfalls sind sie verfallen. Im Verlustfall wird ein auf der Karte befindliches Guthaben nicht erstattet. Abwertungen, die durch die unbefugte Nutzung der Karte entstanden sind, werden ebenfalls nicht erstattet.

4. Datenschutz
Die Daten der bargeldlosen Zahlungsvorgänge mit der elektronischen Zahlungsfunktion werden von den Akzeptanzstellen gespeichert und für die Abrechnung an das Studierendenwerk übermittelt. Die Verarbeitung und Speicherung der Abrechnungsdaten erfolgt anonymisiert durch Speicherung der ID der Karte, des Abbuchungs- bzw. Aufwertungsbetrags und des Kartenguthabens. Bei der Teilnahme am Lastschriftverfahren wird darüber hinaus die IBAN der verwendeten EC- / Maestro-Card gespeichert. Für die Geltendmachung von Ansprüchen aus nicht gedeckten Lastschriften erteilt der/die Kartenbesitzer:in ausdrücklich die Einwilligung, dass die kontoführende Stelle (bezogenes Geldinstitut) dem Studierendenwerk Bremen den Namen und die Anschrift der Kontoinhaberin/Kartenbesitzerin bzw. des Kontoinhabers/Kartenbesitzers mitteilt. Ein weiterer Austausch von personenbezogenen Daten erfolgt nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung der Kartenbesitzerin/des Kartenbesitzers. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Der/die Kartenbesitzer:in stimmt mit der Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr der Speicherung und Verarbeitung der Abrechnungsdaten im beschriebenen Umfang zu.

5. Information
Auskünfte und Informationen zur bargeldlosen Zahlung erhalten Sie am Service-Point der Mensa/Cafeteria.

Bremen, 25.09.2023
Studierendenwerk Bremen
-Anstalt des öffentlichen Rechts-