Du hast einen Abschluss, der für die Aufnahme eines Studiums nötig ist? Dann bist du auf einem sehr guten Weg zum BAföG. Es gibt ein paar Ausnahmen z. B. dann, wenn du einen zweiten Bachelor anfängst, an einer privaten Hochschule studierst die nicht BAföG-berechtigt ist, etc. Stell einfach online deinen BAföG-Antrag. Wir prüfen deinen Anspruch.
So individuell wie du ist auch die Höhe deiner BAföG-Förderung. Damit wir sie errechnen können, stell einfach online deinen BAföG-Antrag.
Jederzeit, zum Beispiel jetzt! Zu früh kann man den Antrag nicht stellen, nur zu spät. Selbst, wenn du noch nicht endgültig weißt, an welcher Hochschule du studieren wirst. Beginnst du in einem anderen Bundesland als Bremen, werden deine Unterlagen dorthin gesandt. Wenn du schon studierst, zählt dein Antrag erst ab dem Monat, in dem er per Post eingeht. Wer also kein Geld verschenken will, stellt gleich einen Antrag.
Das hängt im Wesentlichen von dir ab! Vollständig eingereichte Anträge können schneller und abschließend bearbeitet werden als Anträge, bei denen Rückfragen bestehen oder Nachweise fehlen. Die Bearbeitung deines Antrages kann nach Vollständigkeit der einzureichenden Unterlagen bis zu 10 Wochen dauern.
Eigentlich schon. Nur dann nicht, wenn bestimmte Themen auf dich überhaupt nicht zutreffen. Beim Online-Antrag findest du eine Ausfüllhilfe.
Nicht so kompliziert, wie es für dich auf den ersten Blick vielleicht aussieht. Bevor du aufgibst, frag uns gerne um Rat.
Die gibt es nicht als konkrete Zahl und muss individuell geprüft werden.
Es gibt ein paar Möglichkeiten, die wir anhand deines Lebenslaufs prüfen. Z. B. wenn du schon eine Ausbildung gemacht und dann gearbeitet hast (insgesamt 6 Jahre) oder bei Beginn des Studiums über 30 Jahre alt bist (gilt auch für den Master). Weitere Ausnahmen erklären wir dir gerne. Allein, dass du über 25 Jahre alt bist, reicht nicht aus!
Vom ersten bis zum letzten Semester der Regelstudienzeit deines Faches, wenn du alle 2 Semester einen Antrag stellst. In Ausnahmefällen auch länger (z. B. als Fachschafts-Mitglied oder bei Verzögerungen durch Schwangerschaft, Kindeserziehung etc.). Zusätzlich zum Bachelor kannst du auch den Master gefördert bekommen. Lass dich von uns beraten.
Fünf Jahre nach Ende der Regelstudienzeit. Du erhältst einen Brief vom Bundesverwaltungsamt mit der Summe deines Darlehensanteils (limitiert auf 10.010 Euro). Dann kannst du wählen, ob du direkt die Gesamtsumme zahlen möchtest (da gibt es noch einmal Rabatte!) oder in Raten (z.B. 130 Euro pro Monat).
Maximal die Hälfte des Geldes, das du bekommen hast. Die andere Hälfte ist ein Zuschuss, also ein Geschenk. Wieso maximal? Es gibt ein Zurückzahl-Limit von 10.010 Euro. Wer also mehr als 20.000,- Euro BAföG erhalten hat, zahlt nie mehr als 10.010 Euro zurück! Ein Beispiel: Wer den Höchstsatz BAföG erhält (ab Oktober 2019 ca. 853 Euro/ Monat) während er ein BA- und MA-Studium absolviert, bekommt insgesamt ca. 51.000 Euro BAföG, zahlt davon aber nur 10.010 Euro zurück!
Ja. Die maximale Förderungshöhe ist allerdings niedriger, weil die Wohn-Pauschale dann nur 59 Euro (anstatt 360 Euro) beträgt.
Es ist eine Kombination aus deinem Vermögen (Geld auf Konten, Lebensversicherung, etc.), deinen Einkünften (z.B. Minijob), den Einkünften der Eltern des vorletzten Jahres und der Freibeträge (z.B. Geschwister!), die man davon abziehen kann. Tipp: Wenn deine Eltern aktuell weniger verdienen als vor 2 Jahren, kann auf Antrag mit dem aktuellen, geringeren Einkommen gerechnet werden.
Verdienen sie aktuell mehr als vor 2 Jahren wird das nicht berücksichtigt. Übrigens: Das Vermögen der Eltern spielt keine Rolle.
Ein Antrag gilt für gewöhnlich für 12 Monate. In diesem Bewilligungszeitraum darfst du z. B. im Minijob insgesamt bis 6.240 Euro verdienen. Das sind im Schnitt 520 Euro pro Monat. Es ist aber egal, ob du monatlich dieselbe Summe verdienst, oder z.B. ein paar Monate nichts und dann wieder umso mehr. Kommst du über die Verdienstgrenze, wird das BAföG entsprechend gekappt. Für freiberufliche Tätigkeiten, Selbständige, Übungsleiter und Studis mit Kindern gelten andere Grenzen.
Nein. Es geht immer um die Kombination aus Eltern-Einkünften und Beträgen, die man davon abziehen kann. Große Freibeträge gibt es z. B. für Geschwister. Wer also gut verdienende Eltern hat, aber auch ein paar Geschwister, die zur Schule gehen, studieren, eine Lehre machen oder ein FSJ, etc. hat gute Chancen auf eine BAföG-Förderung.
Damit wir prüfen können, ob du mehr eventuell mehr BAföG erhalten kannst.
Mit dem Flexibilitätssemester besteht die Möglichkeit, flexibel, ohne Angabe von Gründen über die gesetzlich vorgesehene Förderungshöchstdauer oder die bereits verlängerte Förderungsdauer hinaus ein weiteres Semester lang BAföG-Förderung zu beziehen. Das Flexibilitätssemester wird auf Antrag und nur einmal während der Studienlaufbahn gewährt. Bei mehrstufigen Studiengängen im Bachelor-/Mastersystem bedeutet dies, dass es nur einmalig im Bachelor oder einmalig im Master bewilligt wird; das gleiche gilt, sofern du an die Erstausbildung noch eine Zweitausbildung nach § 7 Absatz 2 BAföG anschließt.
Aber, Achtung: Mit dem Flexibilitätssemester kann nicht die Frist für die Vornahme des Fachrichtungswechsels und auch nicht die Frist zur Vorlage des Leistungsnachweises verlängert werden.