Sachbearbeiter:in (w/m/d) BAföG

Beschreibung

Das Studierendenwerk Bremen ist mit seinen 320 Beschäftigten der bedeutende soziale Dienstleister für 30.000 Studierende im Lande Bremen. Im Studierendenwerk Bremen sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere Stellen in Vollzeit eines/einer Sachbearbeiter:in (w/m/d) für die Bearbeitung von Anträgen auf Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zu besetzen.

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Zu Ihren Aufgaben gehören

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Bewerbungsinformationen

Haben Sie Interesse? Dann bewerben Sie sich bitte mit den üblichen Unterlagen bis zum 12.03.2025 unter Angabe des Kennzeichens STW-03-03/2025 an das Studierendenwerk Bremen
Personalstelle
Bibliothekstraße 7
28359 Bremen
oder per E-Mail: bewerbungen@stw-bremen.de

Bitte reichen Sie nur vollständige Bewerbungsunterlagen ein. Dazu gehören Motivationsschreiben, Lebenslauf, aktuelle Arbeitszeugnisse bzw. Referenzen und relevante Qualifikationsnachweise.

Sie können uns Ihre Bewerbung schriftlich oder per E-Mail zusenden. Bitte geben Sie unbedingt das Kennzeichen an. Bei Bewerbungen per E-Mail fassen Sie bitte die gesamten Unterlagen in einem Dokument im PDF-Format zusammen.

Die Auswahlentscheidung erfolgt gem. Art. 33 Absatz 2 des Grundgesetzes entsprechend der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung der Bewerber:innen (w/m/d).

Im Rahmen des Leistungsvergleichs ist es unverzichtbar, dass Sie ein Arbeitszeugnis vorlegen, welches nicht älter als ein Jahr sein darf. Falls Sie sich in Elternzeit befinden oder im Moment keiner Tätigkeit nachgehen, reichen Sie bitte ein Arbeitszeugnis Ihrer letzten Tätigkeit ein. Die Vorlage des Arbeitszeugnisses ist für das weitere Verfahren zwingend erforderlich. Bewerbungen können grundsätzlich nur berücksichtigt werden, wenn die Einreichung des Arbeitszeugnisses bis spätestens zwei Wochen nach dem Ende der Bewerbungsfrist erfolgt. Sollte Ihnen die Vorlage eines aktuellen Arbeitszeugnisses innerhalb dieser Frist – z.B. aus Gründen der Vertraulichkeit - nicht möglich sein, weisen Sie hierauf im Rahmen Ihrer Bewerbung bitte ausdrücklich hin.

Aus Kostengründen werden die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt. Bitte reichen Sie nur Kopien (keine Mappen) ein. Sofern Ihnen eine schriftliche Ablehnung zugeht, werden Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf der Frist gemäß § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufbewahrt und anschließend vernichtet.