Küchenarbeiter:in (w/m/d) in Vollzeit

Beschreibung

Das Studierendenwerk Bremen ist mit seinen 320 Beschäftigten der soziale Dienstleister für ca. 30.000 Studierende im Lande Bremen. In unserem modernen, gastronomischen Betrieb Mensa Neustadtswall am Standort der Hochschule Bremen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Stelle als Küchenarbeiter:in (w/m/d) in Vollzeit EG 2 TV-L zu besetzen.

Was wir bieten

Zu Ihren Aufgaben gehören

Ihr Profil

Bewerbungsinformationen

Bitte reiche uns nur vollständige Bewerbungsunterlagen ein. Dazu gehören Motivationsschreiben, Lebenslauf, aktuelle Arbeitszeugnisse bzw. Referenzen und relevante Qualifikationsnachweise.

Bist du interessiert? – Dann sende uns Deine Bewerbungsunterlagen bis zum 12.03.2025 unter Angabe des Kennzeichens STW-422-03/2025 an das
Studierendenwerk Bremen
Personalstelle
Bibliothekstraße 7
28359 Bremen
oder per E-Mail: bewerbungen@stw-bremen.de
Wir freuen uns auf Dich und Deine Bewerbung!

Du kannst uns Deine Bewerbung schriftlich oder per E-Mail zusenden. Bitte gib unbedingt das Kennzeichen an. Bei Bewerbungen per E-Mail fasse bitte die gesamten Unterlagen in einem Dokument im PDF-Format zusammen.

Die Auswahlentscheidung erfolgt gem. Art. 33 Absatz 2 des Grundgesetzes entsprechend der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung der Bewerber:innen (w/m/d).

Schwerbehinderten Bewerber:innen wird bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung der Vorrang gegeben. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund werden ausdrücklich begrüßt.
Alle Geschlechter sind willkommen.

Wenn Du Beschäftigte:r im öffentlichen Dienst bist, gib bitte Deine derzeitige Entgeltgruppe an. Bitte gib uns mit den Bewerbungsunterlagen ggf. eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Deine Personalakte ab.

Aus Kostengründen werden die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt. Bitte reiche uns nur Kopien (keine Mappen) ein. Sofern Dir eine schriftliche Ablehnung zugeht, werden Deine Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf der Frist gemäß § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufbewahrt und anschließend vernichtet.