Ansprechperson

Ab dem 07.05.2024 ändern sich die Buchstabenaufteilungen und Ansprechpersonen.

Achten Sie bitte unbedingt auf die neue E-Mail-Adresse und Telefonnummer Ihrer zuständigen Ansprechperson.

Die Zuständigkeit richtet sich weiterhin unter anderem nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens.

SCHÜLER:INNEN-BAFÖG (INLAND) UND
AUSLANDS-BAFÖG

STUDIERENDEN-BAFÖG (INLAND)