Darlehensfonds des Studierendenwerks Bremen
Das Studierendenwerk Bremen bietet Studierenden in unverschuldeten Notlagen vorübergehende Hilfe durch zinslose Darlehen an. Ein Rechtsanspruch auf die Darlehen besteht nicht. Die Darlehen werden nach den verfügbaren Mitteln vergeben.
Welche Informationen muss der formlose Antrag enthalten?
Der formlose Antrag muss folgende Angaben über sie enthalten:
1. Name
2. Geburtsdatum
3. Adresse
4. Ausbildungsstätte (Hochschule, Universität)
5. Unterschrift! Bitte nutzen Sie daher, und zur Sicherstellung einer zeitnahen Bearbeitung, den Postweg!
Wer erhält finanzielle Unterstützung aus dem Darlehensfonds des Studierendenwerks Bremen?
Die Studierenden der folgenden Hochschulen sind antragsberechtigt:
- Universität Bremen
- Hochschule Bremen
- Hochschule Bremerhaven
- Hochschule für Künste
- Hochschule für öffentliche Verwaltung
- Jacobs University Bremen
- Apollon Hochschule der Gesundheitswirtschaft GmbH Bremen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es müssen ein formloser Antrag gestellt, sowie die hier bereitgestellten Dokumente ausgefüllt und unterschrieben an uns gesendet werden. Jeder Antrag stellt gleichzeitig einen Antrag auf BAföG dar, sofern noch kein BAföG Antrag gestellt wurde. Zusätzlich müssen folgende Unterlagen eingereicht werden, sofern diese noch nicht für einen aktuellen Antrag auf BAföG-Leistungen eingereicht wurden. Wenn bereits ein Antrag auf BAföG-Leistungen eingereicht wurde, müssen nur die fehlenden bzw. nicht mehr aktuellen Unterlagen nochmals eingereicht werden. Grundsätzlich genügt eine formlose Beantragung für Mittel aus dem Darlehensfonds.
1. Ausführliche schriftliche Darlegung der Notlage
2. Belege und Nachweise zum Antragsgrund, insbesondere die Darlegung der bisherigen Ausbildungsfinanzierung. Sofern die Notlage aufgrund von plötzlichen Einkommenseinbußen eingetreten ist, sind die Einkommensverhältnisse der letzten drei Monate durch geeignete Belege (z.B. Gehaltsabrechnungen, Arbeitsverträge, Kontoausauszüge) nachzuweisen. (z.B. Gehaltsabrechnungen, Arbeitsverträge, Kontoausauszüge) nachzuweisen.
3. Erklärung zur Vermögenssituation
4. Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
5. Kopie des Personalausweises/Passes
6. Erteilung eines SEPA Lastschriftmandat
7. Benennung eines Adressgaranten
Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung und wie lange wird diese gezahlt?
Grundsätzlich soll ein wirtschaftlicher Ausgleich erfolgen, der durch eine unverschuldete Notsituation eingetreten ist. Die Höhe der Darlehenssumme bemisst sich nach dem Umfang der darzulegenden finanziellen Notlage, darf aber eine Summe von 550,00 € monatlich nicht übersteigen. Sie wird längstens für die Dauer von 3 Monaten gewährt und kann in schriftlich zu begründenden Ausnahmesituationen als einmalige Auszahlung erfolgen.
Für welche Zwecke dient das Darlehen?
Das Darlehen wird nur für den eigenen Lebensunterhalt sowie für Ausgaben mit Studienbezug (einschl. Lernmittel, Exkursion- und Praktikakosten) gewährt. Die Darlehen dürfen nicht zur Tilgung bestehender Verbindlichkeiten, zur Unterstützung Dritter oder zur Begleichung anderer Ausgaben verwendet werden.
Wann muss die Förderung zurückgezahlt werden?
Die Rückzahlung muss spätestens 24 Monate nach Auszahlung der letzten Darlehensrate beginnen. Die monatlichen Tilgungsraten müssen mindestens 50,00 € betragen. Mitunter erfolgt eine Tilgung auch durch Verrechnung mit BAföG-Zahlungen.
Können auch ausländische Studierende das Darlehen in Anspruch nehmen?
Ja, auch ausländische Studierende können bei Vorliegen der Voraussetzungen das Darlehen in Anspruch nehmen.