Auslandsstudium / Auslandspraktikum
Sofern ein Auslandsstudium / Auslandspraktikum beabsichtigt oder laut Studienordnung vorgeschrieben ist, sind für die Förderung im Ausland spezielle Auslandsförderungsämter zuständig. Eine Förderung erfolgt grundsätzlich nicht vom Studierendenwerk Bremen. Ausnahme: Auslandsstudium / Auslandspraktikum in Mittelamerika und Südamerika (inklusive der karibischen Inseln). Um Nachteile zu vermeiden, ist uns der beabsichtigte Auslandsaufenthalt rechtzeitig vorher mitzuteilen, sofern Sie Studierenden-BAföG (Inland) erhalten. Genauso empfiehlt es sich, eine rechtzeitige Antragstellung - mindestens 6 Monate vor dem Auslandsaufenthalt - vorzunehmen, sofern Sie Studierenden-BAföG (Ausland) beantragen möchten. Eine weitere Beratung erfolgt dann in jedem Einzelfall.
Ausbildungszeiten im Ausland bis zu einem Jahr bleiben bei der Förderungshöchstdauer unberücksichtigt. Dies gilt nicht für Studiengänge, in denen ein Auslandsaufenthalt vorgeschrieben ist.
Ausweitung der Auslandsförderung: Förderung für ein vollständiges Auslandsstudium (ab Studienbeginn und in der Regelstudienzeit) in der EU und in der Schweiz ist zu Inlandsätzen möglich. Generell ist auch eine Förderung von Praktika außerhalb Europas möglich (Mindestdauer drei Monate).