Darlehenstilgung
Die Gesamtdarlehensbelastung für Studierende ist auf 10.010,00 € begrenzt. Das unverzinsliche Staatsdarlehen wird frühestens fünf Jahre nach dem Ende derjenigen Förderungshöchstdauer oder vorgesehenen Ausbildungszeit fällig, die für den ersten Ausbildungsabschnitt zuletzt gegolten hat. Es ist mit monatlichen Raten (z. Z. 130,00 €) zu tilgen.
Zuständig für den Darlehenseinzug ist das Bundesverwaltungsamt in 50728 Köln.